Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 05.10.2026

Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website nutzen können, unabhängig von Einschränkungen, Endgerät oder eingesetzten Hilfsmitteln. Diese Erklärung gilt für abay-media.at/.

Angewandter Standard

Die Website wurde mit dem Ziel entwickelt, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA zu erfüllen. Diese gehen über die Anforderungen der harmonisierten Norm EN 301 549 (WCAG 2.1 AA) hinaus.

Umgesetzte Maßnahmen

  • Semantische Seitenstruktur mit Überschriftenhierarchie und Landmarken
  • „Zum Inhalt springen“-Link und vollständige Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokus
  • Farbkontraste von mindestens 4,5:1 für Fließtext
  • Textalternativen für informative Grafiken
  • Formularfelder mit sichtbaren Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen
  • Reduzierte Animationen, wenn im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ aktiviert ist
  • Darstellung ohne horizontales Scrollen ab 320 Pixel Breite und bei 200 % Vergrößerung

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist nach unserer Selbstbewertung weitgehend mit den genannten Anforderungen vereinbar. Eine externe Prüfung hat noch nicht stattgefunden. TODO: nach Go-live Prüfung (z. B. mit Screenreader NVDA/VoiceOver) dokumentieren.

Bekannte Einschränkungen

  • Die dekorative Berg-Grafik („Der Weg zum Erfolg“) gibt die Prozessschritte als Textalternative wieder; dieselben Inhalte stehen zusätzlich als Liste im Text.
  • Es sind derzeit keine Inhalte in Leichter Sprache oder Gebärdensprache verfügbar.

Barrieren melden

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen? Schreiben Sie uns an info@abay-media.at. Wir antworten so rasch wie möglich und beheben das Problem.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. In Österreich ist das nach dem Barrierefreiheitsgesetz das Sozialministeriumservice (öffnet in neuem Tab). Hintergründe zum Gesetz finden Sie in unserem Beitrag Barrierefreiheitsgesetz 2025: Was gilt für Ihre Website?